Schützengesellschaft Allschwil

(SGA)

SG Allschwil

Willkommen bei der Schützengesellschaft Allschwil !

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Allschwil

 
Feldschiessen 2012

Das Feldschiessen 2012

Daten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 09. Juni 2011 um 06:53 Uhr
 
Obligatorisch Schiessdaten 2012


Daten werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben

 

 

Zeiten

Die Schiesszeiten sind so angegeben, dass bis zu Enpunkt geschossen wird.

Spätestes Einfinden am Schiessstand muss mindestens 20 min vor Schiessende sein.

Wer zu spät kommt dürfen wir dürfen wir nicht mehr schiessen lassen.


Zur Erfüllung der Schiesspflicht mitnehmen:

- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten

- Dienstbüchlein

- Militärischer Leistungsausweis oder Schiessbüchlein

- Persönliche Dienstwaffe mit Verschluss, Magazin und Putzzeug

- Persönlicher Gehörschutz (Pamir)

 

Schiesspflicht 2012:

 

2012 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1978. Armeeangehörige, welche 2012 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Entlassungen 2012:

(Sdt und Uof) 1978, sowie 1979 - 1982, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.

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Merkblatt über Erwerb, Besitz und Übertragung von privaten Ordonanzwaffen.

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ACHTUNG:

Die Schiessübungen der Schützengesellschaft Allschwil finden NICHT auf dem Basler Schiessstand Allschwilerweiher statt; die Gemeinde Allschwil verfügt über einen eigenen Schiessstand (vgl. Anfahrtsskizze).

 

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 28. August 2011 um 05:51 Uhr
 
Vereinsprogramm 2011

Das Jahresprogramm (Vereinsprogramm) der SG Allschwil für das Jahr 2011

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (EZ SGA.pdf)EZ SGA.pdf[Einzahlungsschein]96 Kb
Diese Datei herunterladen (JaPro2011.pdf)JaPro2011.pdf[ ]49 Kb
Diese Datei herunterladen (SGA Schiessdaten 2011.pdf)Übersicht der Schiessdaten[Übersicht der Schiessdaten]48 Kb
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 13. April 2011 um 12:39 Uhr
 
Neues Waffengesetz per 12. Dezember 2008

Per 12. Dezember 2008 wurde ein neues Waffengesetz mit entsprechender Verordnung in Kraft gesetzt (siehe Anhang). Nachfolgend kurz ein paar wichtige Punkte:

 

Meldepflicht für bestehende Waffen

Sämtliche Waffen müssen bis 12. Dezember 2009 den kantonalen Waffenbüros gemeldet werden, sofern diese nicht mit einem Waffenerwerbschein erworben oder direkt von der Armee übernommen wurden.

 

Kauf nur noch mit Waffenerwerbschein, Ausnahmen mit Vertrag

Die meisten Waffen dürfen ab 12. Dezember 2008 nur noch mit Waffenerwerbschein erworben werden, auch unter Privaten. Ausnahmen, welche mittels schriftlichem Vertrag erworben werden dürfen, sind in einer Broschüre vom FedPol (siehe Anhang) aufgelistet; eine Kopie des Vertrages muss jedoch an das zuständige kantonale Waffenbüro gesandt werden.

 

Fragen

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an die zuständigen Polizeibehörden bzw. an das zuständige kantonale Waffenbüro (Adressen siehe am Ende der Broschüre).

Unter Umständen können wir Ihnen seriöse Personen vermitteln, welche Ihre nicht mehr erwünschten Waffen gesetzeskonform übernehmen; bitte benutzen Sie für Ihre Mitteilung das Kontaktformular.

Anlagen:
Diese Datei herunterladen (514.54.de.20081212.pdf)514.54.de.20081212.pdf[Waffengesetz]553 Kb
Diese Datei herunterladen (514.541.de.20081212.pdf)514.541.de.20081212.pdf[Verordnung]546 Kb
Diese Datei herunterladen (89_306_d_Waffengesetz_Broschuere_interaktiv.pdf)89_306_d_Waffengesetz_Broschuere_interaktiv.pdf[Broschüre]1374 Kb
Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 24. Juli 2009 um 08:32 Uhr
 

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