Willkommen bei der Schützengesellschaft Allschwil !
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Feldschiessen Schiessdaten 2010 |
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Das Feldschiessen 2010
wir in Schönenbuch durchgeführt.
Fr, 04. Juni 2010 18.00 h – 20.00 h
Sa, 05. Juni 2010 09.00 h – 11.30 h & 13.30 h – 16.00 h
So, 06. Juni 2010 09.00 h – 11.30 h
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Obligatorisch Schiessdaten 2010 |
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Daten sind noch nicht bekannt
Zeiten: Die Schiesszeiten sind so angegeben, dass bis zu Enpunkt geschossen wird. Spätestes Einfinden am Schiessstand muss mindestens 20 min vor Schiessende sein. Wer zu spät kommt dürfen wir dürfen wir nicht mehr schiessen lassen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht mitnehmen: - Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten - Dienstbüchlein - Militärischer Leistungsausweis oder Schiessbüchlein - Persönliche Dienstwaffe mit Verschluss, Magazin und Putzzeug - Persönlicher Gehörschutz (Pamir)
Schiesspflicht 2010:
2010 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen welche 2009 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1976. Armeeangehörige, welche 2010 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Entlassungen 2010:
(Sdt und Uof) 1976, sowie 1977 - 1980, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
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ACHTUNG: Die Schiessübungen der Schützengesellschaft Allschwil finden NICHT auf dem Basler Schiessstand Allschwilerweiher statt; die Gemeinde Allschwil verfügt über einen eigenen Schiessstand (vgl. Anfahrtsskizze). |
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Das Jahresprogramm (Vereinsprogramm) der SG Allschwil für das Jahr 2009 inkl. Einzahlungsschein befindet sich im Anhang.
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Neues Waffengesetz per 12. Dezember 2008 |
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Per 12. Dezember 2008 wurde ein neues Waffengesetz mit entsprechender Verordnung in Kraft gesetzt (siehe Anhang). Nachfolgend kurz ein paar wichtige Punkte:
Meldepflicht für bestehende Waffen
Sämtliche Waffen müssen bis 12. Dezember 2009 den kantonalen Waffenbüros gemeldet werden, sofern diese nicht mit einem Waffenerwerbschein erworben oder direkt von der Armee übernommen wurden.
Kauf nur noch mit Waffenerwerbschein, Ausnahmen mit Vertrag
Die meisten Waffen dürfen ab 12. Dezember 2008 nur noch mit Waffenerwerbschein erworben werden, auch unter Privaten. Ausnahmen, welche mittels schriftlichem Vertrag erworben werden dürfen, sind in einer Broschüre vom FedPol (siehe Anhang) aufgelistet; eine Kopie des Vertrages muss jedoch an das zuständige kantonale Waffenbüro gesandt werden.
Fragen
Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an die zuständigen Polizeibehörden bzw. an das zuständige kantonale Waffenbüro (Adressen siehe am Ende der Broschüre).
Unter Umständen können wir Ihnen seriöse Personen vermitteln, welche Ihre nicht mehr erwünschten Waffen gesetzeskonform übernehmen; bitte benutzen Sie für Ihre Mitteilung das Kontaktformular.
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