Schützengesellschaft Allschwil

(SGA)

SG Allschwil

Willkommen bei der Schützengesellschaft Allschwil !

 

 
Feldschiessen Schiessdaten 2009
Das Feldschiessen 2009 wird in Allschwil stattfinden. Bitte geben Sie an, dass Sie für die Schützengesellschaft Allschwil (SGA) schiessen wollen!
 
Fr. 5. Juni18:00 - 20:00 Uhr
Sa. 6. Juni09:00 - 11:30 Uhr
Sa. 6. Juni13:30 - 16:00 Uhr
So. 7. Juni09:00 - 11:30 Uhr
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Obligatorisch Schiessdaten 2009

 

Sa.

16. Mai

09:00 - 11:00 Uhr

 Sa.

 27. Juni

09:00 - 11:00 Uhr 

Sa.

15. August

09:00 - 11:00 Uhr

Sa.

22. August

09:00 - 11:00 Uhr

Do.

27. August

18:00 - 20:00 Uhr

 

Zur Erfüllung der Schiesspflicht mitnehmen:
-
 Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Verschluss, Magazin und Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz (Pamir)

Schiesspflicht 2009:
2009 sind schiesspflichtig die Armeeangehörigen welche 2008 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1975. Armeeangehörige, welche 2008 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
 
Entlassungen 2009:
(Sdt und Uof) 1975, sowie 1976 - 1979, sofern die Dienstleistungspflicht erfüllt ist.
.
.

ACHTUNG:
Die Schiessübungen der Schützengesellschaft Allschwil finden NICHT auf dem Basler Schiessstand Allschwilerweiher statt; die Gemeinde Allschwil verfügt über einen eigenen Schiessstand (vgl. Anfahrtsskizze).

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Vereinsprogramm 2009

Das Jahresprogramm (Vereinsprogramm) der SG Allschwil für das Jahr 2009 ist noch nicht online.

 

Anlagen:
 Einzahlungsschein.pdf[Einzahlungsschein SGA]96 Kb
 JaPro2008.pdf[SGA - Jahresprogramm 2008 (PDF)]34 Kb
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Neues Waffengesetz per 12. Dezember 2008

Per 12. Dezember 2008 wurde ein neues Waffengesetz mit entsprechender Verordnung in Kraft gesetzt (siehe Anhang). Nachfolgend kurz ein paar wichtige Punkte:

 

Meldepflicht für bestehende Waffen

Sämtliche Waffen müssen bis 12. Dezember 2009 den kantonalen Waffenbüros gemeldet werden, sofern diese nicht mit einem Waffenerwerbschein erworben oder direkt von der Armee übernommen wurden.

 

Kauf nur noch mit Waffenerwerbschein, Ausnahmen mit Vertrag

Die meisten Waffen dürfen ab 12. Dezember 2008 nur noch mit Waffenerwerbschein erworben werden, auch unter Privaten. Ausnahmen, welche mittels schriftlichem Vertrag erworben werden dürfen, sind in einer Broschüre vom FedPol (siehe Anhang) aufgelistet; eine Kopie des Vertrages muss jedoch an das zuständige kantonale Waffenbüro gesandt werden.

 

Fragen

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich an die zuständigen Polizeibehörden bzw. an das zuständige kantonale Waffenbüro (Adressen siehe am Ende der Broschüre).

Unter Umständen können wir Ihnen seriöse Personen vermitteln, welche Ihre nicht mehr erwünschten Waffen gesetzeskonform übernehmen; bitte benutzen Sie für Ihre Mitteilung das Kontaktformular.

Anlagen:
 514.54.de.20081212.pdf[Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (515.54), Stand 12. Dezember 2008]553 Kb
 514.541.de.20081212.pdf[Verordnung über Waffen, Waffenzubehör und Munition (515.541), Stand 12. Dezember 2008]546 Kb
 89_306_d_Waffengesetz_Broschuere_interaktiv.pdf[Das Waffenrecht nach Schengen-Anpassung und «nationaler» Revision, November 2008]1374 Kb
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